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EU-Gebäuderichtlinie

In Deutschland gültig ab 4.1.2006

Sie schreibt vor, dass für jedes Gebäude in der EU, das nach dem 4.1.2006 neu erstellt, vermietet oder verkauft werden soll, ein Gebäudeenergiepass vorgelegt werden muss.

In Deutschland liegt ab Mitte 2005 ein einheitlicher Energiepass vor. Ab 2006 ist dieser dann für alle Neuvermietungen und Immobilienverkäufe Pflicht. Zudem ist der Energiepass an öffentlichen Gebäuden für die Bürger sichtbar auszuhängen!

Sie können in unserem Ingenieurbüro diesen Energiepass ausstellen lassen. Eine umfassende Sanierungsberatung und –planung schließt bei uns neben der Bauphysik auch die Elektroinstallation und die Heizungsanlagen und die Lüftung mit ein.

 

Für Bestandsgebäude, die vor 1985 gebaut wurden, ist eine bezuschusste Energiesparberatung sinnvoll. In diesem Zuge kann auch ein Energiepass erstellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: „Energiesparberatung Vor Ort

Unter folgendem Link können Sie einen Muster-Energiepass der Deutschen Energieagentur kurz dena einsehen.


Ingenieurbüro Mayrhofer – Leistung hat einen Namen.

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